Die aktuelle Mitteilung vom DMFV vom 22.11.2016 zur geplanten Novellierung der Luftverkehrsordnung enthält in großen Teilen schon gute Nachrichten für dem Modellflugsport. Hier haben wir für Euch einen kurzen Überblick zusammengestellt:

 

Was wurde bis jetzt erreicht?

Es wird keine ausnahmslose Deckelung auf 100 Meter geben, jedoch benötigen Piloten für den höheren Luftraum einen entsprechenden Kenntnisnachweis. Für die Ausgabe dieser Nachweise werden die Luftsportverbände zuständig sein.

Für Modelle ab 250 Gramm Abflugmasse wird eine Kennzeichnungspflicht eingeführt.

Das pauschale Flugverbot in Wohngebieten ist vom Tisch, das Verbot konzentriert sich jetzt konkret auf Wohngrundstücke. Im Detail sind mit Zustimmung des Grundstückseigentümers auch Ausnahmen möglich. Somit wird das Fliegen im Park - gehört  zum Wohngebiet - auch weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein.

 

Was muss noch geklärt werden?

Neben einer entsprechenden Unterstützung zur detaillierten Gesetzesausarbeitung der vorher genannten Punkte wird der DMFV nach eigenen Angaben weiterhin für den Erhalt des Modellflugsports in Deutschland kämpfen. Das ist auch notwendig, denn einige Punkte des aktuell vorliegenden Referentenentwurfes bedürfen nach wie vor der Klärung. Der DMFV hat deshalb nach eigenen Angaben eine umfassende Kommentierung des Referentenentwurfes an das Bundesverkehrsministerium übermittelt.

 

Hier findet Ihr weitere Infos zu diesem Artikel:
https://www.dmfv.aero/presse/existenzielle-bedrohung-abgewendet/

Termine / Veranstaltungen